Was ist die Vermögenssteuer?
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Die Diskussion um eine mögliche Wiedereinführung der Vermögenssteuer gewinnt in der politischen Debatte zunehmend an Bedeutung – vor allem vor dem Hintergrund wachsender Vermögensungleichheit und steigender Immobilienwerte. Auch wenn die Steuer in Deutschland derzeit nicht erhoben wird, stellt sich für viele Eigentümer berechtigterweise die Frage: Was würde es bedeuten, wenn sie wieder eingeführt wird?
Gerade Immobilienbesitzer könnten durch eine Vermögenssteuer finanziell belastet werden – selbst dann, wenn sie ihre Immobilie selbst bewohnen und keine laufenden Einnahmen daraus erzielen. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff, wie hoch wäre eine solche Steuer, wer müsste sie zahlen und welche Unterschiede bestehen zur Einkommensbesteuerung?
In diesem Beitrag beleuchten wir alle wichtigen Aspekte der Vermögenssteuer – klar, verständlich und mit Fokus auf die Praxis für Immobilieneigentümer.
Dieser Beitrag stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Er dient ausschließlich der allgemeinen Information. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder eine entsprechend qualifizierte Fachperson.
1. Wer muss Vermögenssteuer bezahlen?
Die Vermögenssteuer – sollte sie wieder eingeführt werden – richtet sich grundsätzlich an natürliche Personen, deren Gesamtvermögen einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Besteuert wird dabei nicht das Einkommen, sondern das private Nettovermögen. Dazu zählen etwa Immobilien, Bargeld, Aktien, Unternehmensbeteiligungen oder auch Kunstgegenstände. Auf der anderen Seite werden Schulden oder Darlehen, beispielsweise Hypotheken, davon abgezogen. Die Steuer würde somit nur auf das bereinigte Vermögen erhoben.
Besonders im Fokus stehen dabei vermögende Privatpersonen und Haushalte mit umfangreichem Immobilienbesitz. Wer mehrere Objekte besitzt, etwa ein Mehrfamilienhaus zur Vermietung, Ferienwohnungen oder auch unbebaute Grundstücke in guter Lage, könnte schnell in den steuerpflichtigen Bereich rutschen – insbesondere dann, wenn die Immobilien stark im Wert gestiegen sind. Doch auch Selbstnutzer, die etwa in einer hochwertigen Immobilie wohnen, könnten betroffen sein, selbst wenn sie keine Mieteinnahmen erzielen.
Ob eine Vermögenssteuer eingeführt wird, hängt von politischen Mehrheiten und gesetzlichen Ausgestaltungen ab. Klar ist aber: Sollte sie kommen, wären Immobilienbesitzer eine der Hauptzielgruppen – und müssten sich mit der Frage auseinandersetzen, ob ihr gebundenes Vermögen künftig steuerpflichtig wird.
2. Wie hoch wäre die Vermögenssteuer?

Die konkrete Höhe der Vermögenssteuer ist bislang offen, da sie aktuell nicht erhoben wird. Allerdings existieren verschiedene politische Vorschläge, auf deren Grundlage sich ein realistisches Bild abzeichnen lässt. Die Höhe der Steuer hängt von zwei Faktoren ab: dem Steuersatz selbst und dem Freibetrag.
Mögliche Steuersätze
In bisherigen politischen Entwürfen wurde häufig ein Steuersatz von 1 % auf das Nettovermögen genannt. Teilweise ist auch von progressiven Steuersätzen ab 0,5 % bis 2 % die Rede – je nach Höhe des Vermögens. In der Vergangenheit lag der Steuersatz bei 1 % für Privatpersonen, bevor die Steuer im Jahr 1997 ausgesetzt wurde.
Freibeträge als Schutz vor Überlastung
Ein zentrales Element bei der Berechnung ist der Freibetrag. Dieser soll sicherstellen, dass nur wohlhabende Haushalte tatsächlich steuerpflichtig werden. Diskutiert werden Freibeträge zwischen 1 und 5 Millionen Euro für Einzelpersonen. Für Ehepaare könnten doppelte Freibeträge gelten. Das bedeutet: Erst das Vermögen, das diesen Wert übersteigt, würde tatsächlich besteuert werden.
Bewertung des Vermögens
Bei der Ermittlung der Vermögenssteuer wäre die Bewertung der Vermögenswerte entscheidend. Gerade bei Immobilien stellt sich die Frage, ob der aktuelle Verkehrswert, der Einheitswert oder ein steuerlich begünstigter Wert herangezogen wird. Höhere Bewertungsansätze können zu einer größeren Steuerbelastung führen – insbesondere in Regionen mit gestiegenen Immobilienpreisen.
Die genaue Belastung durch eine mögliche Vermögenssteuer hängt maßgeblich von Freibeträgen, Steuersätzen und Bewertungsgrundlagen ab. Fest steht: Für Eigentümer mit größerem Immobilienvermögen kann sie je nach Ausgestaltung eine spürbare finanzielle Herausforderung darstellen – vor allem dann, wenn dieses Vermögen weitgehend „nicht liquide“, also in Immobilien gebunden ist.
3. Vermögenssteuer in Deutschland
Obwohl sie im Gesetz verankert ist, spielt die Vermögenssteuer im aktuellen deutschen Steuersystem faktisch keine Rolle. Dennoch taucht sie regelmäßig in politischen Diskussionen auf – insbesondere bei Fragen rund um Vermögensverteilung, soziale Gerechtigkeit und die steuerliche Belastung von Immobilienbesitzern. Für Eigentümer ist es deshalb sinnvoll, die Hintergründe zu kennen und Entwicklungen im Blick zu behalten.
Warum die Vermögenssteuer derzeit nicht erhoben wird
Die Vermögenssteuer ist im deutschen Steuerrecht nach wie vor vorgesehen, wird aber seit 1997 nicht mehr erhoben. Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die damalige Besteuerungspraxis für verfassungswidrig, weil sie unterschiedliche Vermögensarten – etwa Geldvermögen und Immobilien – ungleich behandelte. Eine grundlegende Reform blieb seitdem aus, daher wird die Steuer derzeit auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Aktuelle politische Diskussionen
Immer wieder fordern politische Parteien – insbesondere aus dem linken Spektrum – eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer. Argumentiert wird dabei mit wachsender Vermögensungleichheit und der Möglichkeit, durch eine moderate Besteuerung großer Vermögen zusätzliche Einnahmen für den Staat zu generieren. Kritiker hingegen warnen vor einer zusätzlichen Belastung für Unternehmer und Eigentümer, die ihre Vermögenswerte oft nicht „liquid“ verfügbar haben – insbesondere bei Immobilien.
Bedeutung für Immobilienbesitzer
Immobilieneigentum zählt zu den wichtigsten Bausteinen des Vermögens vieler privater Haushalte. Eine mögliche Wiedereinführung der Vermögenssteuer würde daher vor allem jene betreffen, deren Immobilienwerte – beispielsweise durch Wertsteigerungen in Ballungsräumen – stark gewachsen sind. Selbstgenutztes Wohneigentum könnte möglicherweise verschont bleiben, doch klare Regelungen existieren derzeit nicht. Kapitalanleger müssten hingegen mit zusätzlicher steuerlicher Belastung rechnen.
4. Unterschied zwischen Vermögenssteuer und Einkommenssteuer

Auf den ersten Blick klingen Vermögenssteuer und Einkommensteuer ähnlich – schließlich geht es in beiden Fällen um das Zahlen von Steuern. Doch inhaltlich und strukturell unterscheiden sich die beiden Steuerarten grundlegend.
Die Einkommensteuer fällt auf Einnahmen an, also auf Geld, das einem zufließt – etwa durch Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Sie ist leistungsbezogen und richtet sich nach dem jährlichen Einkommen einer Person. Wer mehr verdient, zahlt prozentual mehr – dank des progressiven Steuersatzes, der aktuell bis zu 45 Prozent betragen kann. Die Einkommensteuer berücksichtigt dabei auch persönliche Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben.
Die Vermögenssteuer hingegen ist eine sogenannte Substanzsteuer. Das heißt: Sie wird nicht auf Einnahmen, sondern auf das bereits vorhandene Vermögen erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit dem Vermögen aktuell Erträge erzielt werden oder nicht. Für Immobilienbesitzer bedeutet das: Selbst wenn das Objekt keine Miete abwirft – etwa weil es selbst genutzt oder leerstehend ist – könnte es dennoch besteuert werden, wenn der Gesamtwert des Vermögens eine bestimmte Freigrenze übersteigt.
Kurzum: Die Einkommensteuer greift auf das, was man jährlich verdient, die Vermögenssteuer auf das, was man besitzt. Für Immobilieneigentümer – insbesondere Kapitalanleger – kann eine mögliche Rückkehr der Vermögenssteuer somit eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen, unabhängig von den laufenden Einnahmen.
5. Was würde die Vermögenssteuer für Immobilienbesitzer bedeuten?
Für Immobilienbesitzer hätte eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer erhebliche Konsequenzen. Sobald ein bestimmter Freibetrag überschritten wird – etwa durch steigende Immobilienwerte oder mehrere Objekte – kann eine zusätzliche Steuerbelastung entstehen, die nicht einkommens-, sondern vermögensabhängig ist. Dabei wird nicht gefragt, ob die Immobilie Mieteinnahmen bringt oder selbst genutzt wird: Entscheidend ist allein der ermittelte Gesamtwert des Eigentums.
Besonders problematisch ist das für Eigentümer, deren Vermögen in Immobilien gebunden ist, die aber nur über begrenzte liquide Mittel verfügen. Wer beispielsweise ein wertvolles Haus besitzt, aber selbst darin wohnt, müsste die Steuer jährlich zahlen – auch wenn das Geld nicht durch Mieteinnahmen zur Verfügung steht. Diese sogenannte „Substanzbesteuerung“ kann zur finanziellen Belastung werden, gerade für Menschen, die auf eine schuldenfreie Immobilie als Altersvorsorge gesetzt haben.
Kapitalanleger wiederum wären durch die Kombination aus Einkommensteuer, Grundsteuer und möglicher Vermögenssteuer gleich mehrfach belastet. Die Rendite ihrer Immobilieninvestments würde dadurch sinken – was die Attraktivität von Immobilien als Kapitalanlage beeinflussen könnte.
Zusammengefasst: Die Vermögenssteuer könnte tief in die wirtschaftliche Substanz von Immobilieneigentümern eingreifen – unabhängig davon, ob die Immobilie Mieteinnahmen generiert oder selbst genutzt wird. Besonders in Regionen mit stark gestiegenen Immobilienpreisen ist die Belastungspotenzial hoch.
6. Kapitalanleger vs. Eigennutzer – wer wäre stärker betroffen?

Die Auswirkungen einer wieder eingeführten Vermögenssteuer wären für Kapitalanleger und Selbstnutzer unterschiedlich – wenn auch beide Gruppen finanziell belastet würden.
Kapitalanleger verfügen häufig über mehrere vermietete Objekte, die ihnen regelmäßige Einnahmen sichern. Diese Mieteinnahmen könnten genutzt werden, um die Vermögenssteuer zu begleichen. Allerdings kommen zur Vermögenssteuer zusätzlich die Einkommensteuer auf die Mieteinnahmen sowie laufende Bewirtschaftungskosten – die Steuerlast steigt also insgesamt erheblich. Je nach Höhe der Mieteinnahmen und Finanzierungsstruktur kann das Investment an Rentabilität verlieren – besonders bei steigenden Zinsen oder Leerstand.
Eigennutzer hingegen erzielen mit ihrer Immobilie keine laufenden Einnahmen. Das macht die Steuer besonders problematisch: Die Immobilie ist zwar viel wert, aber bringt kein Geld ein. Wer zum Beispiel in einem Haus im Wert von 1,2 Millionen Euro lebt und keine weiteren Einkünfte hat, müsste die Steuer aus dem laufenden Einkommen oder den Rücklagen zahlen – was bei steigenden Lebenshaltungskosten zur Belastungsprobe werden kann.
Kapitalanleger verfügen meist über mehr Spielraum, um eine Vermögenssteuer aufzufangen – sind aber durch die Vielzahl an steuerpflichtigen Objekten in der Regel auch höher betroffen. Für Selbstnutzer kann die Steuer hingegen zur Herausforderung werden, insbesondere wenn das Immobilienvermögen hoch, aber die Liquidität gering ist.
7. Fazit
Die Vermögenssteuer ist aktuell ein politisches Diskussionsthema – doch gerade für Immobilienbesitzer hat sie weitreichende Implikationen. Sollte sie wieder eingeführt werden, würde sie nicht das Einkommen, sondern das gesamte Nettovermögen betreffen. Besonders Eigentümer mit mehreren oder besonders wertvollen Objekten könnten dann steuerlich zur Kasse gebeten werden – unabhängig davon, ob sie tatsächlich liquide Mittel zur Verfügung haben.
Unterschiede zwischen Eigennutzern und Kapitalanlegern sind dabei ebenso relevant wie die Frage nach der Bewertung der Immobilien und der Höhe möglicher Freibeträge. Klar ist: Wer frühzeitig informiert ist, kann besser planen – sei es durch strategische Umstrukturierungen, Wertermittlungen oder die bewusste Auswahl weiterer Investitionen.
Wir empfehlen daher, die politischen Entwicklungen genau zu beobachten und sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, den Überblick zu behalten und die Auswirkungen auf Ihr Immobilienvermögen individuell zu bewerten.