FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie den FAQ – häufig gestellte Fragen – Bereich der FeSt Haus- & Grundstücksverwaltung. Hier finden Sie Antworten.

Für Vermieter / Eigentümer

Ein öffentliches Register, das Informationen über Grundstücke und deren Eigentumsverhältnisse enthält.

Eine unparteiische Person, die für die Beurkundung von Rechtsgeschäften, wie zum Beispiel Kaufverträge und Grundschuldbestellungen, zuständig ist.

Die monatliche Zahlung von Eigentümern einer Wohnung oder eines Hauses an die Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft für die gemeinschaftlichen Kosten und Instandhaltungsrücklagen.

Eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt und vom Käufer an das Finanzamt gezahlt wird.

Ein Dokument, das Informationen über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz einer Immobilie enthält.

Eine dingliche Sicherheit, die dem Kreditgeber (z. B. einer Bank) das Recht gibt, die Zwangsversteigerung einer Immobilie zu betreiben, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Ein besonderes Nutzungsrecht an einem Grundstück, bei dem der Erbbauberechtigte das Recht hat, auf dem Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein.

Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, die für die Verwaltung und Instandhaltung der gemeinschaftlichen Teile einer Immobilie, wie zum Beispiel das Treppenhaus und das Dach, verantwortlich ist.

Eine im Baulastenverzeichnis eingetragene Verpflichtung des Grundstückseigentümers, bestimmte bauliche oder sonstige Maßnahmen durchzuführen, zu dulden oder zu unterlassen.

Ein gesetzlicher Schutz für historische Gebäude und andere Kulturgüter, der bestimmte Anforderungen an die Instandhaltung, Sanierung und Nutzung stellt.

Ein notariell beurkundetes Dokument, das die Aufteilung eines Grundstücks oder einer Immobilie in einzelne Wohneinheiten (z. B. Eigentumswohnungen) regelt.

Der Wert einer Immobilie zum aktuellen Zeitpunkt auf dem freien Markt, der sich aus Angebot und Nachfrage ergibt.

Ein gesetzlich oder vertraglich geregeltes Recht, eine Immobilie vorrangig zu erwerben, bevor sie an Dritte verkauft wird.

Ein finanzieller Puffer, den Wohnungseigentümergemeinschaften anlegen, um zukünftige Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen oder Modernisierungen zu finanzieren.

Eine notariell beurkundete Erklärung, in der der Verkäufer einer Immobilie seine Zustimmung zum Eigentumsübergang auf den Käufer gibt.

Der Wert einer Immobilie, der als Grundlage für die Vergabe eines Kredits oder einer Hypothek dient und oft etwas niedriger als der Verkehrswert angesetzt wird.

Eine bereits bestehende Immobilie, die nicht neu gebaut wurde, im Gegensatz zu einem Neubau.

Die Schaffung der notwendigen Infrastruktur und Anbindung eines Grundstücks an Verkehrswege, Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen.

Eine Karte, die die Lage und Grenzen von Grundstücken zeigt und Teil des Katasteramts ist.

Eine dingliche Sicherheit auf einer Immobilie, die dem Kreditgeber das Recht gibt, die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung einer Immobilie zu betreiben, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Eine Schätzung des Wertes einer Immobilie, die auf verschiedenen Faktoren wie Lage, Zustand, Größe und Vergleichsobjekten basiert.

Ein dingliches Nutzungsrecht, das dem Nießbrauchsberechtigten das Recht gibt, die Erträge einer Immobilie (z. B. Mieteinnahmen) zu beziehen, ohne Eigentümer der Immobilie zu sein.

Die Instandsetzung und Modernisierung einer Immobilie, um sie wieder bewohnbar, nutzbar oder wirtschaftlich rentabel zu machen.

Die Zustimmung der Hausverwaltung oder der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Verkauf einer Eigentumswohnung, die in einigen Fällen erforderlich sein kann.

Ein schriftlicher Antrag, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht wird, um die Genehmigung für den Bau, Umbau oder Abriss einer Immobilie zu erhalten.

Der Anteil des Eigenkapitals, den ein Käufer beim Kauf einer Immobilie einbringt, in der Regel als Differenz zwischen dem Kaufpreis und der aufgenommenen Fremdfinanzierung.

Eine Klassifizierung, die auf dem Energieausweis angegeben ist und die energetische Qualität einer Immobilie in Bezug auf den Energieverbrauch und die Energiekosten bewertet.

Die Befreiung einer Immobilie von Schulden und Verbindlichkeiten, die auf ihr lasten, zum Beispiel durch die Tilgung von Hypotheken oder Grundschulden.

Ein vertraglich eingeräumtes Recht, bei dem der Berechtigte die Option hat, eine Immobilie vorrangig zu erwerben, bevor sie an Dritte verkauft wird, jedoch nicht verpflichtet ist, von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Eine Person oder Firma, die für die Planung, Finanzierung und Durchführung von Bauvorhaben verantwortlich ist, oft verbunden mit dem Verkauf oder der Vermietung der fertiggestellten Immobilien.

Ein amtlicher Auszug aus dem Grundbuch, der Informationen über Eigentumsverhältnisse, Grundstücksgrenzen, Rechte und Belastungen einer Immobilie enthält.

Ein gesetzlich verankertes Recht, das einem Grundstückseigentümer den Zugang zu seinem Grundstück über das Nachbargrundstück ermöglicht, wenn kein anderer Zugang vorhanden ist.

Die Änderung der Nutzung einer Immobilie, zum Beispiel die Umwandlung von Gewerberäumen in Wohnungen oder umgekehrt.

Die steuerliche Geltendmachung des Wertverlustes einer Immobilie über einen bestimmten Zeitraum hinweg, oft genutzt, um die Steuerlast für Investoren zu reduzieren.

Die Rendite einer Immobilieninvestition, berechnet durch die Division der jährlichen Mieteinnahmen durch den Kaufpreis, ohne Berücksichtigung von Kosten wie Steuern, Instandhaltung oder Finanzierungskosten.

Ein eingeräumtes Recht, das einem Dritten erlaubt, ein fremdes Grundstück zu nutzen, zum Beispiel ein Wegerecht oder ein Leitungsrecht.

Eine Form der langfristigen Pacht, bei der das Grundstück dem Pächter (Erbpächter) gegen Zahlung eines Erbpachtzinses zur Verfügung gestellt wird, während das Gebäude im Eigentum des Erbpächters steht.

Die Verwaltung und Betreuung von Gebäuden, Anlagen und Infrastrukturen, um deren Funktionsfähigkeit und Wert zu erhalten oder zu steigern.

Für Mieter

Die Fläche einer Immobilie, die für Wohnzwecke genutzt wird, einschließlich aller Räume, die für den täglichen Gebrauch bestimmt sind.

Zusätzliche Kosten, die bei der Anmietung oder dem Kauf einer Immobilie anfallen, wie zum Beispiel die Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr und Hausmeisterdienste.

Eine Sicherheitsleistung, die vom Mieter an den Vermieter gezahlt wird, um eventuelle Schäden an der Immobilie oder ausstehende Mietzahlungen abzusichern.

Ein Recht, das einem Wohnungseigentümer die alleinige Nutzung eines bestimmten Gemeinschaftseigentums (z. B. Garten oder Stellplatz) gestattet.

Eine Bescheinigung des Vermieters oder Wohnungsgebers, die bestätigt, dass ein Mieter eine bestimmte Wohnung bezogen hat. Diese Bestätigung ist für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich.

Die Nutzung einer Immobilie in einer Weise, die nicht ihrer eigentlichen Bestimmung entspricht, zum Beispiel die Nutzung von Wohnraum für gewerbliche Zwecke.

 

Die Überprüfung der Kreditwürdigkeit eines potenziellen Mieters oder Käufers, um sicherzustellen, dass er in der Lage ist, die monatlichen Miet- oder Kreditzahlungen zu leisten.

Die Miete ohne die Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Hausmeisterdienste.

Eine Mietvereinbarung, bei der die Miethöhe an einen bestimmten Preisindex (z.B. Verbraucherpreisindex) gekoppelt ist und entsprechend der Indexentwicklung angepasst wird.

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