Mieterhöhung rechtssicher umsetzen
Lesedauer: ca. 6 Minuten
Die Erhöhung der Miete ist ein sensibles Thema, das sowohl für Vermieter als auch für Mieter klare rechtliche Vorgaben hat. Eine fehlerhafte oder unzureichend begründete Mieterhöhung kann dazu führen, dass Mieter sie nicht akzeptieren oder sie rechtlich unwirksam ist. Daher ist es wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen und Mieterhöhungen korrekt und nachvollziehbar zu gestalten.
Ob eine Mieterhöhung zulässig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die ortsübliche Vergleichsmiete, gesetzliche Kappungsgrenzen sowie Modernisierungsmaßnahmen. Zudem gelten bestimmte Fristen und Formvorschriften, die eingehalten werden müssen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Mieterhöhung rechtlich zulässig ist, welche Fristen gelten und welche Möglichkeiten bestehen, wenn der Mieter nicht zustimmt. Ziel ist es, Ihnen einen rechtssicheren Leitfaden an die Hand zu geben, mit dem Sie Mieterhöhungen korrekt umsetzen können.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Einschätzung empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht.
1. Gesetzliche Vorgaben für Mieterhöhungen
Mieterhöhungen unterliegen in Deutschland klaren gesetzlichen Regelungen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt vor, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Miete erhöht werden darf. Besonders wichtig sind dabei die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB), Mieterhöhungen nach Modernisierungen (§ 559 BGB) sowie Sonderregelungen für Staffel- und Indexmieten (§§ 557a, 557b BGB).
Zudem sind Mieterhöhungen durch die Mietpreisbremse begrenzt, die in vielen Städten und Gemeinden gilt. Sie soll verhindern, dass Mieten übermäßig steigen. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei einer Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Mietpreisbremse gilt jedoch nicht für Neubauten (Erstbezug nach dem 1. Oktober 2014) und nicht für umfassend modernisierte Wohnungen (§ 556f BGB).
Auch für bestehende Mietverhältnisse gibt es klare Grenzen. In den meisten Fällen darf die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 20 % steigen (Kappungsgrenze). In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann diese Grenze auf 15 % gesenkt sein. Eine Mieterhöhung muss stets schriftlich und mit einer nachvollziehbaren Begründung erfolgen, etwa durch den Verweis auf den örtlichen Mietspiegel oder Vergleichswohnungen.
2. Wann ist eine Mieterhöhung erlaubt?

Nicht jede Mieterhöhung ist zulässig. Es gibt drei Hauptgründe, die eine Erhöhung rechtfertigen: die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, Modernisierungsmaßnahmen und vertraglich vereinbarte Mieterhöhungen.
Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
Liegt die Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann sie angepasst werden. Dabei gelten jedoch Grenzen: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete in der Regel maximal um 20 % steigen (Kappungsgrenze), in angespannten Wohnungsmärkten oft nur um 15 %. Zudem muss zwischen zwei Mieterhöhungen mindestens ein Jahr liegen.
Mieterhöhung nach Modernisierung
Wenn der Vermieter durch bauliche Maßnahmen den Wohnwert verbessert oder die Energieeffizienz steigert, kann er seit der Mietrechtsanpassung 2019 bis zu 8 % der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen, jedoch mit einer Kappungsgrenze von maximal 3 €/m² innerhalb von sechs Jahren (bzw. 2 €/m², wenn die Miete unter 7 €/m² liegt). Dazu zählen beispielsweise der Einbau neuer Fenster, eine neue Heizungsanlage oder eine Fassadendämmung. Handelt es sich um eine Maßnahme, die sowohl der Erhaltung als auch der Modernisierung dient, muss der Vermieter die Kosten aufteilen und darf nur den Modernisierungsanteil auf die Miete umlegen (§ 559 Abs. 2 BGB). Reine Erhaltungsmaßnahmen, wie Reparaturen oder Instandsetzungen, berechtigen hingegen nicht zu einer Mieterhöhung.
Vertraglich vereinbarte Mieterhöhungen
Bei einer Staffelmiete steigt die Miete automatisch in festgelegten Zeiträumen um einen vorher vereinbarten Betrag. Eine Zustimmung des Mieters ist nicht erforderlich. Bei einer Indexmiete richtet sich die Erhöhung nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindex und ist somit an die Inflation gekoppelt.
Unabhängig vom Grund muss eine Mieterhöhung immer schriftlich begründet und dem Mieter rechtzeitig mitgeteilt werden, um wirksam zu sein.
3. Die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist eine zentrale Grundlage für Mieterhöhungen. Sie beschreibt das Mietniveau vergleichbarer Wohnungen in derselben Stadt oder Gemeinde und hilft zu bestimmen, ob eine Anpassung der Miete gerechtfertigt ist. Um eine Mieterhöhung auf Basis der Vergleichsmiete durchzusetzen, muss der Vermieter nachweisen, dass die geforderte Miete dem allgemeinen Mietniveau entspricht. Dabei gilt nach § 558 Abs. 1 BGB, dass die Miete maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden darf – selbst wenn die Kappungsgrenze noch nicht erreicht ist.
Die Berechnung der Vergleichsmiete hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen die Wohnfläche, das Baujahr, die Ausstattung und die Lage der Immobilie. Auch Modernisierungsmaßnahmen und energetische Sanierungen können die Vergleichsmiete beeinflussen. Um eine Erhöhung zu begründen, stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Der einfachste Weg ist die Nutzung eines qualifizierten Mietspiegels, sofern dieser für die jeweilige Stadt existiert. Alternativ kann der Vermieter drei Vergleichswohnungen heranziehen, die ähnliche Merkmale aufweisen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Gutachten eines Sachverständigen, das die ortsübliche Miete individuell ermittelt.
Die gewählte Nachweismethode muss nachvollziehbar sein, damit die Mieterhöhung rechtlich Bestand hat. Eine fehlerhafte oder unzureichende Begründung kann dazu führen, dass der Mieter die Erhöhung ablehnt oder diese vor Gericht nicht durchsetzbar ist. Daher sollten Eigentümer sorgfältig prüfen, auf welche Weise sie die Vergleichsmiete belegen können.
4. Fristen und formale Anforderungen

Damit eine Mieterhöhung rechtsgültig ist, müssen gesetzliche Fristen und formale Vorgaben eingehalten werden. Fehler in der Ankündigung oder eine unzureichende Begründung können dazu führen, dass die Erhöhung unwirksam ist.
Welche Fristen gelten für Mieterhöhungen?
Mieterhöhungen unterliegen gesetzlichen Wartezeiten. Bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB muss zwischen zwei Erhöhungen mindestens ein Jahr liegen. Zudem gilt eine zweimonatige Ankündigungsfrist, bevor die neue Miete fällig wird. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete maximal um 20 % steigen, in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt diese Grenze oft bei 15 %. Für Staffelmieten und Indexmieten gelten jedoch andere Regeln (§ 557a, § 557b BGB). Hier können Mietanpassungen ohne Wartezeit erfolgen, da diese bereits im Mietvertrag festgelegt sind. Bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen beginnt die Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Ankündigung – nicht erst nach Abschluss der Arbeiten (§ 559b BGB).
Welche formalen Anforderungen gibt es?
Die Mieterhöhung muss in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche Absprachen oder Nachrichten per E-Mail sind nicht zulässig. Zudem muss der Vermieter die Erhöhung begründet nachweisen, beispielsweise durch den Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten.
Wie lange hat der Mieter Zeit zu reagieren?
Nach Zugang der Mieterhöhung hat der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Erhalt des Erhöhungsverlangens Zeit, dieser zuzustimmen (§ 558b BGB). Stimmt er nicht zu oder reagiert nicht, kann der Vermieter die Zustimmung gerichtlich einfordern. Eine fehlerhafte Mieterhöhung kann dazu führen, dass der Mieter nicht verpflichtet ist, mehr zu zahlen. Daher ist es wichtig, die Fristen und formalen Vorgaben genau einzuhalten.
5. Wann lohnt sich eine Staffelmiete?
Eine Staffelmiete kann für Vermieter eine interessante Alternative zu herkömmlichen Mieterhöhungen sein, da sie bereits bei Vertragsabschluss festlegt, in welchen Zeiträumen und um welchen Betrag die Miete steigen wird. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, später formale Mieterhöhungen durchzuführen oder mit Mietern über Anpassungen zu verhandeln. Diese vorhersehbaren Erhöhungen schaffen Planungssicherheit und ermöglichen eine langfristige Kalkulation der Einnahmen.
Ein großer Vorteil der Staffelmiete ist, dass Vermieter sich nicht mit Begründungspflichten oder Fristen auseinandersetzen müssen. Die Mieterhöhung tritt automatisch in Kraft, ohne dass eine Zustimmung des Mieters erforderlich ist. Gleichzeitig werden Streitigkeiten über die Angemessenheit der Mieterhöhung vermieden, da der Mieter bereits bei Unterzeichnung des Vertrags den Erhöhungen zugestimmt hat. Besonders in wirtschaftlich stabilen Regionen mit moderat steigenden Mieten kann die Staffelmiete eine sinnvolle Wahl sein.
Allerdings gibt es auch Einschränkungen. Während der Laufzeit einer Staffelmiete sind Mieterhöhungen nach § 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete) ausgeschlossen, jedoch kann eine Modernisierungsumlage nach § 559 BGB dennoch erfolgen. Das bedeutet, dass zwar keine Anpassung an die allgemeine Marktentwicklung möglich ist, aber Kosten für Modernisierungsmaßnahmen anteilig auf die Miete umgelegt werden können. In einem stark wachsenden Markt, in dem Mieten schneller steigen als die vereinbarten Staffeln, kann dies dazu führen, dass die Miete langfristig unter dem Marktniveau bleibt. Daher sollten Vermieter die zukünftige Marktentwicklung berücksichtigen und realistische Mietsteigerungen festlegen, um eine Unterbewertung zu vermeiden.
Ob eine Staffelmiete sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die erwartete Marktentwicklung, die Nachfrage nach Wohnraum in der jeweiligen Region und die eigenen wirtschaftlichen Ziele. In stabilen Märkten mit moderaten Mietsteigerungen kann sie eine gute Möglichkeit sein, langfristige Mieterbindungen zu schaffen, ohne den Verwaltungsaufwand für regelmäßige Mieterhöhungen. In unsicheren oder dynamisch wachsenden Märkten ist jedoch eine flexible Anpassung oft die bessere Wahl.
6. Was tun, wenn der Mieter der Erhöhung nicht zustimmt?

Nicht jeder Mieter akzeptiert eine Mieterhöhung ohne Weiteres. Während viele Mieterhöhungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben zulässig sind, kann es dennoch vorkommen, dass Mieter die Erhöhung anzweifeln oder schlicht nicht darauf reagieren. In solchen Fällen ist es wichtig, als Vermieter besonnen zu handeln und den rechtlichen Rahmen zu kennen.
Grundsätzlich kann ein Mieter eine Mieterhöhung ablehnen, wenn diese nicht ausreichend begründet oder fehlerhaft ist. Häufige Fehler sind eine unzureichende Angabe der Vergleichsmiete, ein Verstoß gegen die Kappungsgrenze oder eine zu kurzfristige Ankündigung. Auch formale Fehler wie eine fehlende schriftliche Mitteilung können dazu führen, dass die Mieterhöhung unwirksam ist. Deshalb sollten Vermieter bereits bei der Ankündigung darauf achten, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Falls der Mieter der Erhöhung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist zustimmt, sollte der Vermieter zunächst eine schriftliche Erinnerung senden. In vielen Fällen klären sich Missverständnisse oder der Mieter benötigt lediglich mehr Zeit zur Prüfung. Bleibt die Zustimmung jedoch aus, kann der Vermieter eine gerichtliche Zustimmungsklage einreichen. Dies ist möglich, wenn die Mieterhöhung rechtlich zulässig ist und der Mieter keine triftigen Einwände hat.
Ein Klageverfahren sollte allerdings gut überlegt sein. Es kann zeitaufwendig sein und Kosten verursachen, die nicht immer im Verhältnis zum finanziellen Mehrwert der Mieterhöhung stehen. In manchen Fällen kann es wirtschaftlich sinnvoller sein, mit dem Mieter eine einvernehmliche Lösung zu finden oder auf eine alternative Strategie zur Mietanpassung zu setzen. Ein professionelles und transparentes Vorgehen kann dabei helfen, Konflikte zu vermeiden und die Mieterhöhung erfolgreich durchzusetzen.
7. Fazit
Die Umsetzung einer Mieterhöhung erfordert sorgfältige Planung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, um Streitigkeiten zu vermeiden und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Vermieter sollten sich frühzeitig mit den geltenden Vorschriften auseinandersetzen und sicherstellen, dass ihre Mieterhöhung auf einer nachvollziehbaren Grundlage beruht. Die ortsübliche Vergleichsmiete, Modernisierungsmaßnahmen oder eine vertraglich vereinbarte Staffelmiete können legitime Gründe für eine Erhöhung sein. Wichtig ist jedoch, dass alle Fristen, Kappungsgrenzen und Begründungspflichten eingehalten werden.
Sollte ein Mieter die Erhöhung nicht akzeptieren, gibt es rechtliche Möglichkeiten, diese durchzusetzen. Ein gerichtliches Verfahren sollte jedoch nur als letzter Schritt in Betracht gezogen werden, da es Zeit und Geld kostet. Oft lassen sich Konflikte durch eine transparente Kommunikation und eine korrekte formale Ankündigung vermeiden.
Wenn Sie sich unsicher sind oder Unterstützung bei der Umsetzung einer Mieterhöhung benötigen, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung im Immobilienmanagement zur Seite. Die FeSt Haus- & Grundstücksverwaltung hilft Ihnen dabei, den Prozess professionell zu gestalten und typische Fehler zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung zu unseren Dienstleistungen!