Ist Untervermietung erlaubt

Lesedauer: ca. 7 Minuten

Sie sind Immobilienbesitzer und haben sich vielleicht schon einmal gefragt, ob Ihre Mieter das Recht haben, Teile oder die gesamte Wohnung unterzuvermieten. Oder vielleicht sind Sie selbst Mieter und überlegen, ein Zimmer in Ihrer Wohnung unterzuvermieten, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. In beiden Fällen taucht die zentrale Frage auf: Ist Untervermietung überhaupt erlaubt?

In diesem Blogbeitrag werden wir uns intensiv mit dem Thema Untervermietung beschäftigen. Wir klären, unter welchen Bedingungen eine Untervermietung zulässig ist, welche Rechte und Pflichten sowohl für Mieter als auch für Vermieter bestehen und welche Konsequenzen eine nicht genehmigte Untervermietung haben kann.

 

1. Was ist Untervermietung?

Untervermietung bezeichnet die Praxis, bei der ein Hauptmieter – also jemand, der selbst einen Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat – Teile oder die gesamte gemietete Immobilie an eine dritte Person vermietet. Dabei bleibt der Hauptmietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Hauptmieter bestehen, und es entsteht zusätzlich ein neuer Mietvertrag zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter.

Ein klassisches Beispiel für Untervermietung ist, wenn ein Mieter eines Mehrzimmer-Apartments ein Zimmer an eine andere Person vermietet, während er selbst in der Wohnung wohnen bleibt. Aber auch die komplette Weitervermietung der gesamten Wohnung, beispielsweise während eines längeren Auslandsaufenthalts, fällt unter den Begriff der Untervermietung.

Die Gründe für eine Untervermietung können vielfältig sein: Manche möchten die Mietkosten durch zusätzliche Einnahmen reduzieren, andere stehen vor temporären Veränderungen wie einem Jobwechsel in eine andere Stadt und möchten ihre Wohnung nicht aufgeben.

Es ist wichtig zu betonen, dass trotz der Untervermietung der Hauptmieter weiterhin der Hauptansprechpartner für den Vermieter bleibt. Das bedeutet, dass er für die Miete verantwortlich ist und sich um eventuelle Probleme oder Streitigkeiten mit dem Untermieter kümmern muss.

 

2. Muss man bei Untervermietung den Vermieter fragen?

beider Daumen hoch

Die kurze Antwort lautet: Ja, in den meisten Fällen schon. Wenn Sie als Hauptmieter Teile oder die gesamte Wohnung untervermieten möchten, benötigen Sie in der Regel die Zustimmung Ihres Vermieters. Dies ist nicht nur eine höfliche Geste, sondern in vielen Mietverträgen ausdrücklich so festgelegt.

Der Grund dafür ist einfach. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, wer in seiner Immobilie wohnt. Dies betrifft nicht nur Fragen der Sicherheit und des Vertrauens, sondern auch praktische Aspekte wie die Abrechnung von Nebenkosten oder die Klärung von Haftungsfragen.

Es gibt jedoch Ausnahmen. In manchen Fällen, beispielsweise wenn nur ein Zimmer in einer WG untervermietet wird und der Hauptmieter weiterhin in der Wohnung wohnt, kann die Zustimmung des Vermieters unter Umständen nicht erforderlich sein. Dennoch ist es immer ratsam, den Vermieter über solche Pläne zu informieren und seine Zustimmung einzuholen, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie die Zustimmung Ihres Vermieters für eine geplante Untervermietung benötigen, sollten Sie Ihren Mietvertrag genau prüfen oder sich rechtlichen Rat einholen. In vielen Mietverträgen gibt es Klauseln, die die Untervermietung regeln und die Bedingungen festlegen, unter denen sie erlaubt ist.

 

3. Was passiert, wenn man den Vermieter nicht fragt?

Die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters kann erhebliche Konsequenzen haben. Zunächst einmal kann der Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung nachträglich verweigern, wenn er von der Situation erfährt. Das kann dazu führen, dass der Untermieter die Wohnung verlassen muss, auch wenn er selbst in gutem Glauben gehandelt hat.

Noch gravierender: Eine unerlaubte Untervermietung kann ein Kündigungsgrund sein. Das bedeutet, dass der Vermieter das Mietverhältnis mit dem Hauptmieter fristlos beenden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Hauptmieter durch die Untervermietung einen unzulässigen Gewinn erzielt, also beispielsweise eine deutlich höhere Miete vom Untermieter verlangt, als er selbst an den Vermieter zahlt.

Zudem kann der Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn durch die unerlaubte Untervermietung ein Schaden entstanden ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Wohnung durch die zusätzliche Nutzung stärker abgenutzt wird oder wenn durch den Untermieter Schäden verursacht werden.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter weiterhin für alle Pflichten aus dem Mietvertrag verantwortlich bleibt. Das bedeutet, dass er beispielsweise für ausstehende Mietzahlungen des Untermieters haftet oder für Schäden aufkommen muss, die dieser verursacht hat.

Kurz gesagt: Eine unerlaubte Untervermietung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Es ist daher immer ratsam, vor einer geplanten Untervermietung das Einverständnis des Vermieters einzuholen.

 

4. Darf der Vermieter eine höhere Miete bei der Untervermietung verlangen?

Ein häufiges Missverständnis bei der Untervermietung ist die Annahme, dass der Vermieter automatisch eine höhere Miete verlangen kann, wenn Teile oder die gesamte Wohnung untervermietet werden. Doch wie verhält es sich wirklich?

Grundsätzlich bleibt die im Hauptmietvertrag vereinbarte Miete unverändert, auch wenn ein Teil der Wohnung untervermietet wird. Der Vermieter hat also nicht das Recht, aufgrund einer Untervermietung eine Mieterhöhung zu verlangen.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn der Hauptmieter durch die Untervermietung einen Gewinn erzielt, also eine höhere Miete vom Untermieter erhält, als er selbst an den Vermieter zahlt, kann der Vermieter einen Anteil dieses Gewinns verlangen. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn der Vermieter der Untervermietung ausdrücklich zugestimmt hat und diese Zustimmung an die Bedingung geknüpft war, einen Teil des Gewinns zu erhalten.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Hauptmieter nicht das Recht hat, eine überhöhte Miete vom Untermieter zu verlangen. Die Miete muss angemessen sein und darf nicht den ortsüblichen Mietzins überschreiten.

In jedem Fall ist es ratsam, vor einer geplanten Untervermietung eine klare Vereinbarung mit dem Vermieter zu treffen und alle Details schriftlich festzuhalten. Das vermeidet spätere Missverständnisse und Streitigkeiten.

 

5. In welchen Fällen darf der Vermieter eine Untervermietung ablehnen und in welchen Fällen nicht?

Die Entscheidung, ob eine Untervermietung erlaubt ist, liegt nicht allein beim Hauptmieter. Der Vermieter hat ein Mitspracherecht und kann in bestimmten Fällen die Untervermietung ablehnen. Doch wann ist das der Fall?

 

Ablehnungsgründe:

Daumen runter

Der Kaufpreisfaktor, oft einfach als „Faktor“ bezeichnet, gibt an, wie viele Jahresnettokaltmieten benötigt werden, um den Kaufpreis der Immobilie zu decken. Ein niedriger Faktor kann auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, da er darauf hindeutet, dass die Immobilie im Verhältnis zu den erzielbaren Mieteinnahmen günstig ist.

  1. Überbelegung der Wohnung: Wenn durch die Untervermietung die Wohnung übermäßig belegt wäre, beispielsweise wenn zu viele Personen auf zu kleinem Raum leben würden, kann der Vermieter die Untervermietung ablehnen.
  2. Unzumutbare Belastung: Wenn der Vermieter begründete Anhaltspunkte hat, dass durch den Untermieter eine unzumutbare Belastung für die anderen Hausbewohner entsteht (z.B. durch Lärm oder andere Störungen), kann er die Zustimmung verweigern.
  3. Unzuverlässiger Untermieter: Hat der Vermieter konkrete Gründe zur Annahme, dass der potenzielle Untermieter unzuverlässig ist, beispielsweise aufgrund von negativen Erfahrungen in der Vergangenheit, kann er die Untervermietung ablehnen.

 

 

Fälle, in denen eine Ablehnung nicht zulässig ist:

  1. Keine Begründung: Der Vermieter kann die Untervermietung nicht ohne triftigen Grund ablehnen. Ein bloßes „Ich möchte das nicht“ reicht nicht aus.
  2. Persönliche Abneigungen: Persönliche Abneigungen gegen den Untermieter oder generelle Vorbehalte gegen Untervermietungen sind kein zulässiger Ablehnungsgrund.
  3. Wirtschaftliche Gründe: Der bloße Wunsch des Vermieters, selbst mehr Miete zu erhalten oder die Wohnung anderweitig zu vermieten, ist kein ausreichender Grund, eine Untervermietung abzulehnen.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Hauptmieter, wenn er einen berechtigten Grund für die Untervermietung hat (z.B. vorübergehender Auslandsaufenthalt, finanzielle Notlage), ein Recht darauf hat, dass der Vermieter der Untervermietung zustimmt, sofern keine der oben genannten Ablehnungsgründe vorliegt.

 

6. Wann macht es Sinn als Vermieter der Untervermietung zuzustimmen?

Als Vermieter mag man zunächst skeptisch gegenüber der Idee der Untervermietung sein. Doch es gibt durchaus Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, einer Untervermietung zuzustimmen:

  1. Vorübergehende Abwesenheit des Hauptmieters: Wenn Ihr Mieter beispielsweise für eine begrenzte Zeit ins Ausland geht oder aus beruflichen Gründen vorübergehend umziehen muss, kann eine Untervermietung eine gute Lösung sein. So vermeiden Sie Leerstand, und der Hauptmieter kann nach seiner Rückkehr in die Wohnung zurückkehren.
  2. Finanzielle Schwierigkeiten des Hauptmieters: Wenn Ihr Mieter aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten Probleme hat, die Miete zu zahlen, kann eine Untervermietung eine Möglichkeit sein, ihm zu helfen, die Mietkosten zu decken. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie mit dem Mieter bisher gute Erfahrungen gemacht haben und ihm in einer schwierigen Phase entgegenkommen möchten.
  3. Positive Mieterbindung: Eine flexible Haltung gegenüber der Untervermietung kann das Verhältnis zum Hauptmieter stärken und zu einer langfristigen und positiven Mieterbindung beitragen.
  4. Kontrolle über den Untermieter: Wenn Sie der Untervermietung zustimmen, können Sie eventuell Einfluss darauf nehmen, wer als Untermieter in Frage kommt. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, sicherzustellen, dass der Untermieter zuverlässig und vertrauenswürdig ist.
  5. Vermeidung von Konflikten: Eine klare Regelung zur Untervermietung und eine offene Kommunikation mit dem Hauptmieter können potenzielle Konflikte vermeiden. Wenn der Mieter weiß, dass er Sie um Erlaubnis bitten muss und welche Bedingungen gelten, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass er ohne Ihre Zustimmung untervermietet.

Abschließend ist zu sagen, dass die Entscheidung, einer Untervermietung zuzustimmen, immer im Einzelfall getroffen werden sollte. Es ist wichtig, die individuellen Umstände und die Beziehung zum Hauptmieter zu berücksichtigen und eine Entscheidung zu treffen, die sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter vorteilhaft ist.

 

7. Fazit

Das Thema Untervermietung ist komplex und birgt sowohl für Mieter als auch für Vermieter viele Fragen und Unsicherheiten. Wie wir in diesem Beitrag gesehen haben, gibt es klare rechtliche Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen, aber auch individuelle Entscheidungsspielräume.

  • Untervermietung bezeichnet die Praxis, bei der ein Hauptmieter Teile oder die gesamte Wohnung an eine dritte Person vermietet.
  • Die Zustimmung des Vermieters ist in den meisten Fällen notwendig, und eine unerlaubte Untervermietung kann erhebliche Konsequenzen haben.
  • Der Vermieter kann nicht willkürlich eine Zustimmung verweigern, sondern nur bei Vorliegen bestimmter Gründe.
  • Es gibt Situationen, in denen es für Vermieter sinnvoll sein kann, einer Untervermietung zuzustimmen, um beispielsweise eine gute Beziehung zum Hauptmieter zu pflegen oder Leerstand zu vermeiden.

 

Für Immobilienbesitzer ist es wichtig, gut informiert zu sein und eine klare Kommunikation mit den Mietern zu pflegen. Eine offene und transparente Herangehensweise an das Thema Untervermietung kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und ein harmonisches Mietverhältnis zu gewährleisten.

Die Untervermietung kann, wie wir gesehen haben, sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen. Als Immobilienbesitzer möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Immobilie in guten Händen ist und alle rechtlichen Aspekte korrekt gehandhabt werden. Hier kommt die FeSt Haus- & Grundstücksverwaltung ins Spiel. Unser Hauptziel besteht darin, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten und sicherzustellen, dass Ihre Immobilie optimal verwaltet wird. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner