Brandschutz in Mehrfamilienhäusern: Wer ist verantwortlich?
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Brandschutz in Mehrfamilienhäusern ist ein Thema, das schnell unterschätzt wird. Im Ernstfall geht es nicht nur um Sachschäden, sondern vor allem um die Sicherheit der Bewohner. Gleichzeitig drohen Eigentümern erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen, wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden.
Die Schwierigkeit liegt darin, dass die Verantwortung für den Brandschutz auf verschiedene Schultern verteilt ist. Eigentümergemeinschaft, einzelne Wohnungseigentümer, Mieter und die Hausverwaltung haben jeweils eigene Pflichten. Wer diese nicht kennt, riskiert Unklarheiten – und im schlimmsten Fall Streitigkeiten oder Haftungsansprüche nach einem Brand.
Besonders häufig treten Fragen rund um die Pflichtmaßnahmen in älteren Gebäuden auf: Müssen Altbauten nachgerüstet werden? Wer installiert und wartet Rauchmelder? Und wie sieht es mit Feuerlöschern oder der Dokumentation durch die Hausverwaltung aus?
Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Verantwortlichkeiten und Vorschriften im Brandschutz. Er zeigt, worauf Eigentümer achten sollten und welche Aufgaben nicht delegiert werden können.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die rechtliche Beurteilung im Einzelfall sollten Eigentümer und Verwalter stets einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Fachberater hinzuziehen.
1. Wer ist für den Brandschutz in einer Eigentümergemeinschaft zuständig?
In Mehrfamilienhäusern stellt sich schnell die Frage, wer die Verantwortung für den Brandschutz trägt. Da sowohl gemeinschaftliche als auch private Bereiche betroffen sind, ist eine klare Abgrenzung notwendig.
Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
Die Unterscheidung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum ist entscheidend. Für alle Bereiche, die von allen Bewohnern genutzt werden – etwa Treppenhäuser, Flure, Dach oder technische Anlagen – ist die Eigentümergemeinschaft zuständig. Innerhalb der Wohnungen, also im Sondereigentum, liegt die Verantwortung beim jeweiligen Eigentümer.
Rolle der Eigentümergemeinschaft
Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss den Brandschutz im Gemeinschaftseigentum sicherstellen. Dazu zählen Maßnahmen wie der Einbau und die Wartung von Brandschutztüren, die Sicherstellung von Rettungswegen und gegebenenfalls der Betrieb einer Brandmeldeanlage. Die Finanzierung erfolgt gemeinschaftlich, Beschlüsse werden auf Eigentümerversammlungen gefasst.
Aufgaben der Hausverwaltung
Die Hausverwaltung übernimmt die praktische Umsetzung. Sie organisiert Wartungen, achtet auf gesetzliche Fristen und dokumentiert alle Maßnahmen. Obwohl sie im Auftrag der Eigentümergemeinschaft handelt, kann sie bei Pflichtverletzungen im Einzelfall haftbar gemacht werden.
Damit wird deutlich: Die Verantwortung liegt bei der Eigentümergemeinschaft. Die Verwaltung kümmert sich um die Organisation, während einzelne Eigentümer nur für ihr Sondereigentum verantwortlich sind.
2. Welche Brandschutzmaßnahmen sind Pflicht in Altbauten?

Viele Eigentümer sind unsicher, ob ältere Gebäude automatisch von heutigen Brandschutzanforderungen ausgenommen sind. Zwar gibt es Bestandsschutz, aber auch klare Nachrüstpflichten.
Bestandsschutz und Nachrüstpflichten
Altbauten müssen die Vorschriften einhalten, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung galten. Werden jedoch größere Umbauten oder Modernisierungen durchgeführt, greifen die aktuellen Brandschutzanforderungen. In diesen Fällen können Eigentümer verpflichtet sein, nachzurüsten – beispielsweise mit Brandschutztüren oder zusätzlichen Rettungswegen. Auch die brandschutztechnische Trennung von Kellerräumen und Dachböden kann in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen.
Typische Pflichtmaßnahmen
Unabhängig vom Baujahr gelten in den meisten Bundesländern bestimmte Mindeststandards. Dazu gehören Rauchmelder in Wohnungen, die Sicherstellung von funktionierenden Rettungswegen und die Überprüfung elektrischer Anlagen. Auch Heizungsanlagen und Schornsteine müssen regelmäßig kontrolliert werden, da gerade hier ein erhöhtes Gefahrenpotenzial besteht. In vielen Fällen werden Eigentümer durch wiederkehrende Prüfungen von Schornsteinfegern oder Fachbetrieben an diese Pflichten erinnert.
Risiken bei Vernachlässigung
Gerade in älteren Gebäuden ist das Brandrisiko hoch: veraltete Elektrik, Holzbalkendecken oder fehlende Brandabschnitte können gefährlich werden. Werden gesetzliche Vorgaben ignoriert, drohen Eigentümern im Schadensfall nicht nur finanzielle Belastungen, sondern auch Haftungsansprüche. Zusätzlich kann es passieren, dass Versicherungen ihre Leistungen einschränken oder verweigern, wenn nachweislich gegen Brandschutzauflagen verstoßen wurde.
Bestandsschutz entbindet nicht von allen Pflichten. Altbauten müssen ebenfalls grundlegende Sicherheitsstandards erfüllen, um Bewohner und Eigentümer gleichermaßen zu schützen.
3. Müssen Rauchmelder vom Eigentümer oder der WEG installiert werden?
Die Rauchmelderpflicht ist in allen Bundesländern gesetzlich verankert, allerdings unterscheiden sich die genauen Regelungen im Detail. Grundsätzlich gilt: In Mehrfamilienhäusern ist der Eigentümer verpflichtet, Rauchmelder in den einzelnen Wohnungen zu installieren. Diese Pflicht umfasst in der Regel Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungsweg dienen.
Handelt es sich um vermietete Wohnungen, muss der Vermieter – also der Eigentümer – für die fachgerechte Ausstattung sorgen. In einer Eigentümergemeinschaft ist daher jeder Wohnungseigentümer selbst für die Rauchmelder in seinem Sondereigentum verantwortlich. Für Gemeinschaftsflächen wie Flure, Keller oder Treppenhäuser besteht hingegen keine generelle Pflicht, es sei denn, die jeweilige Landesbauordnung schreibt sie ausdrücklich vor.
Neben der Installation ist auch die regelmäßige Wartung ein wichtiger Punkt. In den meisten Bundesländern wird diese Aufgabe dem Eigentümer zugewiesen, er kann sie aber auch vertraglich an den Mieter übertragen. Entscheidend ist, dass die Geräte jederzeit funktionsfähig sind. Kommt es im Brandfall zu einem Schaden, weil Rauchmelder nicht installiert oder nicht gewartet wurden, kann das schwerwiegende haftungsrechtliche Folgen für den Eigentümer haben.
Damit ist eindeutig: Rauchmelder sind Pflicht, und die Verantwortung liegt beim jeweiligen Wohnungseigentümer. Die WEG ist nur dann zuständig, wenn gemeinschaftliche Flächen betroffen sind oder ein einheitliches Vorgehen durch Beschluss festgelegt wird.
4. Wer haftet bei einem Brand: Mieter, Eigentümer oder Verwalter?

Die Haftungsfrage im Ernstfall gehört zu den komplexesten Themen des Brandschutzes. Denn je nach Ursache des Brandes und betroffener Person können verschiedene Verantwortliche herangezogen werden.
Eigentümer
Eigentümer haften grundsätzlich für die Sicherheit ihres Gebäudes. Werden gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzmaßnahmen – etwa Rauchmelder oder sichere Rettungswege – nicht umgesetzt, können sie bei einem Brand für entstandene Schäden verantwortlich gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn der Brand nicht direkt durch sie verursacht wurde, sondern weil sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind.
Mieter
Verursacht ein Mieter den Brand fahrlässig oder vorsätzlich, trägt er die Haftung. Typische Beispiele sind vergessene Kerzen, überlastete Steckdosen oder unsachgemäßer Umgang mit Elektrogeräten. In solchen Fällen greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Mieters – sofern eine vorhanden ist. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Versicherungsschutz allerdings entfallen.
Hausverwaltung
Die Hausverwaltung ist kein Eigentümer und haftet daher nicht automatisch. Ihre Verantwortung ergibt sich aus der Pflicht, im Auftrag der Eigentümergemeinschaft notwendige Maßnahmen zu organisieren. Verletzt sie diese Pflicht, etwa durch das Versäumen von Wartungen oder das Unterlassen einer dringend erforderlichen Maßnahme, kann sie im Schadensfall regresspflichtig werden.
Im Brandfall kann jeder in die Haftung genommen werden. Entscheidend sind die Ursache des Brandes und die Frage, ob Pflichten verletzt wurden. Versicherungen wie die Wohngebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung können finanzielle Folgen abmildern, ersetzen aber nicht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
5. Ist ein Feuerlöscher im Treppenhaus vorgeschrieben?
Viele Eigentümer sind unsicher, ob sie verpflichtet sind, Feuerlöscher in den gemeinschaftlichen Flächen wie Treppenhäusern bereitzustellen. Eine generelle Pflicht für Wohngebäude besteht in Deutschland nicht. Anders ist es bei Gewerbeimmobilien oder öffentlichen Gebäuden, wo entsprechende Vorgaben klar geregelt sind.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Feuerlöscher im Wohnhaus überflüssig sind. In einigen Bundesländern oder Gemeinden können zusätzliche Vorschriften gelten, die eine Ausstattung mit Feuerlöschern verlangen. Darüber hinaus entscheiden manche Eigentümergemeinschaften freiwillig, Löscher zu installieren, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.
Aus Sicht der Sicherheit ist der Einsatz sinnvoll. Bereits ein kleiner Handfeuerlöscher kann in den ersten Minuten eines Brandes Schlimmeres verhindern. Eigentümer sollten deshalb prüfen, ob eine freiwillige Ausstattung nicht eine lohnende Investition darstellt. Wichtig ist dabei, dass Feuerlöscher regelmäßig gewartet werden. Nur so sind sie im Notfall einsatzbereit.
Zusammenfassend gilt: Feuerlöscher sind in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern nicht grundsätzlich vorgeschrieben, können aber als freiwillige Maßnahme einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bewohner leisten.
6. Welche Brandschutzdokumentation muss die Hausverwaltung führen?

Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist ein zentraler Bestandteil des Brandschutzes. Denn im Ernstfall reicht es nicht aus, auf Maßnahmen zu verweisen – es muss nachgewiesen werden können, dass diese rechtzeitig und vollständig durchgeführt wurden.
Zur Dokumentation gehören vor allem Prüfprotokolle von Rauchmeldern, Feuerlöscheinrichtungen oder Brandmeldeanlagen, Wartungsnachweise von Heizungs- und Elektroanlagen sowie Berichte über durchgeführte Sicherheitsbegehungen. Auch Eigentümerbeschlüsse, die sich auf brandschutzrelevante Investitionen beziehen, sollten sorgfältig archiviert werden.
Die Hausverwaltung übernimmt in der Regel die Führung dieser Unterlagen. Sie muss sicherstellen, dass die Dokumente vollständig sind und im Fall einer Prüfung durch Behörden oder Versicherungen jederzeit vorgelegt werden können. Versäumnisse können nicht nur zu organisatorischen Problemen führen, sondern auch dazu, dass Versicherungen im Schadensfall Leistungen verweigern.
Eine lückenlose Brandschutzdokumentation ist daher unverzichtbar. Sie schafft Transparenz, erleichtert die Verwaltung und sorgt dafür, dass Eigentümer und Bewohner im Ernstfall abgesichert sind.
7. Fazit
Brandschutz in Mehrfamilienhäusern ist ein komplexes Thema, bei dem Eigentümer, Mieter und Hausverwaltung jeweils eigene Pflichten tragen. Während die Eigentümergemeinschaft für das Gemeinschaftseigentum verantwortlich ist, liegt die Zuständigkeit innerhalb der Wohnungen beim jeweiligen Eigentümer. Besonders in Altbauten sind Nachrüstungen oft unvermeidlich, um die heutigen Mindeststandards einzuhalten.
Rauchmelder gehören mittlerweile in fast allen Bundesländern zur Pflichtausstattung, und ihre ordnungsgemäße Wartung darf nicht vernachlässigt werden. Auch wenn Feuerlöscher im Treppenhaus nicht zwingend vorgeschrieben sind, können sie im Ernstfall entscheidend sein. Ebenso wichtig ist eine vollständige Dokumentation aller Maßnahmen, die durch die Hausverwaltung organisiert werden sollte.
Unterm Strich gilt: Wer die gesetzlichen Vorgaben kennt und konsequent umsetzt, sorgt nicht nur für Sicherheit, sondern schützt sich auch vor rechtlichen und finanziellen Folgen im Brandfall.